Allgemeine Geschäftsbedingungen der Redhome Immobilien GmbH
1. Geltung
Mit der Anforderung eines Exposés und der damit verbundenen Kenntnis unserer Provision kommt zwischen dem Empfänger und der Redhome Immobilien GmbH ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Unterzeichnet ein Verkäufer einen Maklervertrag, so gelten mit Unterschrift diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls und werden Vertragsbestandteil und vom Kunden anerkannt.
2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Alle von der Redhome Immobilien GmbH zur Verfügung gestellten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt, sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht und schließt ein Dritter oder eine durch diesen wiederum informierte Person den Hauptvertrag ab, ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die bei Abschluss des Hauptvertrags angefallen wäre. Der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
3. Angebote
Alle Angebote der Redhome Immobilien GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers oder Vermieters. Eine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen wir nicht, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben eigenständig zu prüfen.
4. Maklerauftrag, Alleinauftrag, Laufzeit und Einschaltung Dritter
Während der Laufzeit eines Alleinauftrags verpflichtet sich der Kunde, keine weiteren Makler mit der Vermittlung zu beauftragen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die feste Laufzeit eines Alleinauftrags 6 Monate.
Die Redhome Immobilien GmbH ist berechtigt, weitere Makler einzuschalten. Bei einem einfachen Maklerauftrag bleibt dem Kunden und Auftragnehmer die Beauftragung weiterer Makler gestattet.
5. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Dabei genügt die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit.
Wird der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen oder über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners geschlossen, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern wirtschaftliche Identität oder nur eine unwesentliche Abweichung vorliegt. Dies gilt insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Eigentumsübertragung, Erbbaurecht statt Kauf sowie bei Tauschgeschäften.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Die Provision wird mit Abschluss des Kaufvertrags fällig und ist nach Rechnungserhalt zahlbar. Die Redhome Immobilien GmbH ist berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein. Erfolgt dieser ohne unsere Teilnahme, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Auskunft über den Inhalt des Hauptvertrags sowie die Bemessungsgrundlage der Provision zu erteilen.
7. Höhe der Provision
Die Provision berechnet sich aus dem wirtschaftlichen Kaufpreis des jeweiligen Objekts.
Für Wohnimmobilien im Sinne des § 656a BGB (Einfamilienhäuser und Wohnungen, die an Verbraucher verkauft werden) gilt die gesetzliche Vorgabe, dass der vom Käufer zu tragende Provisionsanteil nicht höher sein darf als der Provisionsanteil des Verkäufers. Eine vollständige Überwälzung der Provision auf den Käufer ist ausgeschlossen.
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Provision bei Wohnimmobilien jeweils 3,57 % inkl. 19 % MwSt. für Verkäufer und Käufer.
Bei Anlageimmobilien (Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, Grundstücken und sonstigen Immobilien, welche nicht unter den Bereich Wohnimmobilien nach § 656a BGB fallen, sowie bei Verträgen zwischen Unternehmern besteht keine gesetzliche Beschränkung der Provisionshöhe. In diesen Fällen beträgt die Provision – sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde 6,25 % inkl. 19 % MwSt. vom wirtschaftlichen Kaufpreis.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde bevollmächtigt den Makler zur Einsichtnahme in Grundbuch, Bauakten und weitere behördliche Unterlagen sowie zur Nutzung aller ihm gegenüber WEG-Verwaltern zustehenden Informationsrechte.
Dem Eigentümer ist es während eines laufenden Vertrages (Maklervertrag; Makleralleinauftrag; Qualifizierter Maklervertrag) untersagt, das Objekt selbst aktiv im Internet oder in Printmedien oder auf sonstigen Wegen anzubieten oder eigenständig zu vermarkten.
Alle vom Makler erhaltenen Informationen und Objektnachweise sind ausschließlich zur Eigennutzung bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ist dem Kunden ein Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, mitzuteilen, ob und wann ein Vertrag zustande kam und zu welchen Konditionen. Der Makler ist berechtigt, entsprechende Auskünfte bei Notaren, Grundbuchämtern und Beteiligten einzuholen.
9. Doppeltätigkeit
Die Redhome Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
10. Aufwendungsersatz
Mit Erteilung des Vermarktungsauftrags beginnt die Maklertätigkeit, wodurch notwendige Aufwendungen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Arbeits- und Recherchezeiten, Fahrtkosten, Foto- und Videoerstellung, die Einholung behördlicher Unterlagen, die Erstellung eines Energieausweises sowie weitere übliche und erforderliche Auslagen.
Der Aufwendungsersatzanspruch ist auf einen Höchstbetrag von 7.500,00 € inkl. 19 % MwSt. begrenzt. Es wird klargestellt, dass ausschließlich tatsächlich entstandene und nachweisbare Auslagen der Redhome Immobilien GmbH geltend gemacht werden.
Wurde ein geeigneter Kaufinteressent nachgewiesen oder vermittelt und der zuvor schriftlich bestätigte Kaufpreis erreicht, gilt die wesentliche Maklerleistung als erbracht. Bricht der Verkäufer den Verkauf ohne nachvollziehbaren Grund ab oder verweigert den Vertragsabschluss, kann die Redhome Immobilien GmbH den entstandenen Aufwand in angemessenem Umfang als Aufwendungsersatz geltend machen.
11. Geldwäsche
Die Redhome Immobilien GmbH ist gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität des Vertragspartners vor Begründung einer Geschäftsbeziehung zu prüfen und zu dokumentieren. Dies umfasst die Erfassung relevanter Ausweisdaten, Steuernummer sowie gegebenenfalls das Anfertigen einer Kopie.
Die Unterlagen sind gemäß gesetzlicher Vorgaben fünf Jahre aufzubewahren. Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz stellt der Immobilienverband Deutschland IVD bereit.
12. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
13. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit der Redhome Immobilien GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
14. Informationspflicht nach VSBG
Die Redhome Immobilien GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Itzehoe oder Hohenwestedt.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.